SICHERHEITSDATENBLATT Stand: 2002-01-17
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Produkt: i-kon Detonator (1.4B) GDS Nr.: 2593
1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Bezeichnung:
i-kon Detonator
Verwendung:
Sprengzünder zur Auslösung gewerblicher Sprengstoffe
Hersteller:
ORICA Germany GmbH
Kaiserstrasse
D- 53840 TROISDORF
Telefon : +49 (0) 2241 / 4829-1170
Fax : +49 (0) 2241 / 4829-1511
E-Mail : orica.germany@orica.com
Notrufnummer : +49 (0) 2241 / 85-2333
2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen:
Beschreibung:
Elektronischer Sprengzünder mit frei programmierbarer Verzögerungszeit, nicht massenexplosionsfähig.
Die Sprengzünder sind zur Auslösung gewerblicher Sprengstoffe bestimmt.
Sie werden durch ein codiertes Spannungssignal ausgelöst welches durch spezielles Zubehör erzeugt
wird.
Die Sprengzünder haben einen Durchmesser von ca. 7mm und eine Länge von ca. 100mm.
Sie bestehen aus einer Metallhülse und sind mit einem fest verpressten Stopfen, welcher die Zünddrähte
hält, verschlossen.
In der Metallhülse befinden sich eine Elektronik mit Anzündpille und ca. 800 mg verschiedener Explosiv-
stoffe.
3. Sicherheitstechnische Angaben
Mögliche Gefahren:
Durch Feuer, Hitze, Elektrostatik sowie durch mechanische Einwirkung können die Sprengzünder unter
Bildung von Splittern explodieren.
Bei originalverpackten Sprengzündern bleiben die Auswirkungen weitestgehend auf die Packstücke
beschränkt.
Bei der Zündung unverpackter Sprengzünder besteht die Gefahr von Verletzungen durch Splitter,
Druckwelle oder Hitze.
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und sachgerechtem Umgang sind nach unserer Kenntnis keine
Gesundheitsgefährdungen oder Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten.
Der unversehrte Sprengzünder stellt ebenfalls keinerlei Gesundheitsgefährdung oder Umweltbelastung
dar.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Im Falle einer unbeabsichtigten Zündung sind für Prellungen, Wunden und Verbrennungen übliche Erste-
Hilfe-Maßnahmen anzuwenden.
Bei Symptomen, die offensichtlich auf das Einatmen von Verbrennungsgasen (Hustenreiz, Brennen im
Rachen) zurückzuführen sind, soll Dexamethason-Spray inhaliert werden.
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5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Maßnahmen bei Brand:
Immer : Unbefugte fernhalten.
Nachbarschaft warnen und auf Explosionsgefahr hinweisen.
Brand hat Produkt noch nicht erfasst : Umgebungsbrand mit allen verfügbaren Mitteln (Wasser,
Löschpulver etc.) bekämpfen.
Verhindern, dass Sprengzünder vom Feuer erfasst werden.
Nach Möglichkeit Sprengzünder mit Explosivstoff aus dem
unmittelbaren Gefahrenbereich entfernen.
Fahrzeug vom Brandherd wegfahren.
Brand hat Produkt erfasst oder droht : Keine Löschversuche, Explosionsgefahr.
darauf überzugreifen Mindestens 100 m entfernt in Deckung gehen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Maßnahmen:
Umgebung sichern, Straßenbenutzer und Unbefugte fernhalten, auf Explosionsgefahr hinweisen.
Reinigung:
Eventuell verstreute Ladung nur per Hand wegräumen, keine Werkzeuge benutzen.
7. Handhabung und Lagerung
Handhabung:
Hinweise zum sicheren Umgang : Mechanische Einwirkung (z.B. Schlag, Quetschen) vermeiden.
Von Wärmequellen und offenen Flammen fernhalten.
Anforderungen an Geräte : Nicht-funkenreißendes Werkzeug benutzen.
Hinweise zum Brand- und : Nicht rauchen.
Explosionsschutz Zündquellen und offenes Feuer fernhalten.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Mechanische Einwirkung (z.B. Schlag, Quetschen) vermeiden.
Lagerung:
Lagerbedingungen : Abstellen und Bereitstellen nur in dafür genehmigten Gebäuden
und in genehmigten Mengen nach BGV B5 (VBG 55a) bzw.
bergrechtlichen Bestimmungen.
Vgl. auch Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
und Sprengstofflager-Richtlinien.
Lagergruppe / Lagerklasse : 1.4 B
8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
Schutzausrüstung:
Augenschutz : Schutzbrille (Gestellbrille)
Allgemeine Schutz- und : Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Hygienemaßnahmen Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Siehe unter Punkt 2.
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10. Stabilität und Reaktivität
Mögliche Gefahren:
Durch Feuer, Hitze, Elektrostatik sowie durch mechanische Einwirkung können die Sprengzünder unter
Bildung von Splittern explodieren.
Bei originalverpackten Sprengzündern bleiben die Auswirkungen weitestgehend auf die Packstücke
beschränkt.
Beim Explodieren unverpackter Sprengzünder besteht die Gefahr von Verletzungen durch Splitter,
Druckwelle oder Hitze.
11. Angaben zur Toxikologie
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Handhabung keine Gesundheitsgefahr.
Der intakte Sprengzünder stellt ebenfalls keinerlei Gesundheitsgefährdung dar.
12. Angaben zur Ökologie
Bei sachgemäßem Umgang und Verwendung der Sprengzünder ist keine Gefährdung von Ökosystemen
zu erwarten.
13. Hinweise zur Entsorgung
Empfohlenes Entsorgungsverfahren:
Das Vernichten von Sprengstoffen und Zündmitteln in Verbindung mit Sprengarbeiten ist entsprechend
BGV C 24 (VBG 46) "Sprengarbeiten" durchzuführen.
In den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben sind die Richtlinien für das Beseitigen unbrauchbar
gewordener Sprengstoffe und Zündmittel anzuwenden.
Ist der Hersteller für die Beseitigung zuständig, gelten die Richtlinien für das Vernichten von
Explosivstoffen, vgl. BG Chemie-Richtlinie Nr. BGR 114 (ZH1/47) bzw. BGV B5 (VBG 55a).
14. Angaben zum Transport
ADR / RID / GGVS / GGVE-Klasse : 1
Klassifizierungscode : 1.4 B
UN / Nr. : 0255
Verpackungsmethode : P 131
Bezeichnung des Gutes : SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH
(richtiger techn. Name)
Proper shipping name : DETONATORS, ELECTRIC
IMDG / GGVSee-Klasse : 1.4 B
UN / Nr. : 0255
EmS-Nr. : 1-04
ICAO-IATA-DGR : 1.4 B
UN / Nr. : 0255
Verpackungsvorschrift : 131
Bemerkungen : Nicht massenexplosionsfähig
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15. Vorschriften
Kennzeichnung:
Handelsname : i-kon Detonator
Nationale Vorschriften:
Unterliegt der Gefahrstoffverordnung in der jeweils aktuellen Fassung, mit Ausnahme der Abschnitte
zwei und drei.
EG-Sicherheitsdatenblatt nach § 14 GefStoffV nicht erforderlich.
Unterliegt dem Sprengstoffgesetz.
Unterliegt den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Entsprechende Auflagen der Zulassung sind zu beachten.
16. Sonstige Angaben
Umgang nur für Personen bzw. unter Aufsicht von Personen mit Befähigungsschein nach § 20 oder
Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz erlaubt.
Datenblatt ausstellender Bereich:
Produktdokumentation
Herr Lang
Telefonnummer+49 (0) 2241 / 4829-1170
Dieses Sicherheitsdatenblatt wird als edv-technisch erstelltes Original abgegeben; Kopien gelten als
nicht autorisiert. Die darin enthaltenen Informationen geben den derzeitigen Kenntnisstand über
unsere Produkte wieder. Das Sicherheitsdatenblatt dient der Produktbeschreibung im Hinblick auf den
Umgang und die sicherheitsrelevanten Erfordernisse; jedoch werden damit keine verbindlichen
Zusagen über vertraglich vereinbarte Eigenschaften abgegeben.
Aufgrund EDV-technischer Erstellung wurde dieses Sicherheitsdatenblatt nicht unterschrieben.
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