SICHERHEITSDATENBLATT
Gemäß Richtlinie 2001/58/EG der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
MILDICUT
1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung:
Synonyme: Keine
CAS-Nr. : N.A.
EG-Index-Nr. : N.A. NFPA-Code : N.B.
EINECS-Nr. : N.A. Molekulargewicht : N.A.
RTECS-Nr. : N.A. Bruttoformel : N.A.
1.2 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung:
Fungizid
1.3 Firmenbezeichnung:
ISK Biosciences Europe S.A.
Avenue Louise 480, Bte 12
B-1050 Brussel
Tel. : +32 2 627 86 11
Fax : +32 2 627 86 00
1.4 Notrufnummer:
+32 14 58 45 45
Brandweerinformatiecentrum voor gevaarlijke stoffen (B.I.G.)
2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Gefährliche Bestandteile CAS-Nr. Konz. in Gefahren Risiken
% w/w -symbol
EINECS/ELINCS-Nr. (R-Sätze)
Cyazofamid 120116-88-3 2.05 N 50/53 (1)
-
(1) Zu vollständigem Wortlaut der R-Sätze: siehe Punkt 16
3. Mögliche Gefahren
- Giftig für Wasserorganismen; kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Augenkontakt:
- Bei andauernder Reizung: medizinischen Dienst/Arzt konsultieren
- Sofort mit Wasser spülen
- Keine Neutralisationsmittel verwenden
4.2 Hautkontakt:
- Bei andauernder Reizung: medizinischen Dienst/Arzt konsultieren
- Mit Wasser spülen
- Verwendung von Seife ist erlaubt
- Kleidung vor dem Spülen entfernen
4.3 Nach Einatmen:
- Bei Atemschwierigkeiten: medizinischen Dienst/Arzt konsultieren
- Betroffenen an die frische Luft bringen
- Wenn bewußtlos: Atemwege freihalten
4.4 Nach Verschlucken:
- Bei Unwohlsein: medizinischen Dienst/Arzt konsultieren
- Wenn Opfer bewußtlos ist, niemals Wasser zugeben
- Kein Erbrechen herbeiführen
Ausdruckdatum : 02-2004 1/8
Erstellt von : Brandweerinformatiecentrum voor Gevaarlijke Stoffen vzw (BIG)
Technische Schoolstraat 43 A, B-2440 Geel
+32 14 58 45 47 http://www.big.be E-mail: info@big.be
Merkblatt erstellt den : 21-04-1999 Überarbeitungsdatum : 03-07-2003
Bezug-Nummer : BIG\30568DE Überarbeitungsnummer : 001
Überarbeitungsgrund : Richtlinie 2001/58/EG
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5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Geeignete Löschmittel:
- Bei Umgebungsbrand: alle Löschmittel zulässig
5.2 Ungeeignete Löschmittel:
- Nicht anwendbar
5.3 Besondere Gefährdungen:
- Bei Brand: Bildung giftiger und ätzender Gase/Dämpfe z.B.: nitrose Gase,
Schwefeloxid, Wasserstoffchlorid, Kohlenmonoxid - Kohlendioxid
5.4 Maßnahmen:
- Giftige Gase mit Wassernebel verdünnen
- Mit giftigem Löschwasser rechnen
- Wasser sparsam einsetzen, wenn möglich auffangen/eindämmen
5.5 Besondere Schutzausrüstung für Feuerwehrleute:
- Bei Erhitzung/Verbrennung: Preßluft-/Sauerstoffgerät
- Bei Erhitzung/Verbrennung: Gasanzug
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Schutzmittel/Vorsichtsmaßnahmen:
siehe Punkte 8.1/8.3/10.3
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
- Boden- und Wasserverunreinigung vermeiden
- Eindringen in Kanalisationen verhindern
- Freiwerdendes Produkt in geeignete Behälter sammeln/abpumpen
- Leck dichten, Zufuhr schließen
- Ausgelaufene Flüssigkeit eindämmen
6.3 Verfahren zur Reinigung:
- Verschüttete Flüssigkeit mit Absorptionsmittel aufnehmen
- Feststoff in verschließbaren Behältern sammeln
- Verschütteter Feststoff/Reste sorgfältig sammeln
- Verschmutzte Flächen reinigen mit reichlich Wasser
- Nach der Arbeit Kleidung und Ausrüstung reinigen
7. Lagerung und Handhabung
7.1 Handhabung:
- Übliche Hygiene befolgen
- Abfälle nicht in den Ausguß schütten
- Verschmutzte Kleidung reinigen
7.2 Lagerung:
- Behälter gut geschlossen halten
- Auffangschalen vorsehen
- Nur in Originalbehälter aufbewahren
- Den gesetzlichen Vorschriften entsprechen
- Fernhalten von: Wärmequellen
Lagerungstemperatur : N.B. °C
Mengenbegrenzung : N.B. kg
Lagerfähigkeit : N.B. Tage
Verpackungsmaterial :
- geeignet : Polyethylen (HDPE)
- ungeeignet : Keine Daten vorhanden
7.3 Bestimmte Verwendungen:
- Hinweise des Herstellers beachten
Ausdruckdatum : 02-2004 2/8
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8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Expositionsgrenzwerte:
Cyazofamid 25 SC
TLV-TWA : Nicht aufgelistet
TLV-STEL : Nicht aufgelistet
TLV-Ceiling : Nicht aufgelistet
OES-LTEL : Nicht aufgelistet
OES-STEL : Nicht aufgelistet
MEL-LTEL : Nicht aufgelistet
MEL-STEL : Nicht aufgelistet
MAK : Nicht aufgelistet
TRK : Nicht aufgelistet
MAC-TGG 8 Stdn : Nicht aufgelistet
MAC-TGG 15 Min. : Nicht aufgelistet
MAC-Ceiling : Nicht aufgelistet
VME-8 Stdn : Nicht aufgelistet
VLE-15 Min. : Nicht aufgelistet
GWBB-8 Stdn : Nicht aufgelistet
GWK-15 Min. : Nicht aufgelistet
Momentanwert : Nicht aufgelistet
EG : Nicht aufgelistet
EG-STEL : Nicht aufgelistet
Verfahren zur Probenahme:
- Keine Daten vorhanden
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition:
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz:
- Unter örtlicher Absaugung oder mit Lüftung arbeiten
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: siehe Punkt 13
8.3 Persönliche Schutzausrüstung:
8.3.1 Atemschutz:
- Bei unzureichender Belüftung : Atemschutzgerät anlegen
8.3.2 Handschutz:
- Handschuhe
Geeigneter Werkstoff: Keine Daten vorhanden
- Durchbruchzeit: N.B.
8.3.3 Augenschutz:
- Schutzbrille
8.3.4 Körperschutz:
- Schutzkleidung
Geeigneter Werkstoff: Keine Daten vorhanden
Ausdruckdatum : 02-2004 3/8
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9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Allgemeine Angaben:
Aussehen (bei 20°C) : Flüssigkeit
Geruch : Geruchlos
Farbe : Klar blau
9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit:
pH-Wert : 8.8
Siedepunkt/Siedebereich : N.B. °C
Flammpunkt : Kein Flammpunkt
Explosionsgrenzen : N.B. Vol% ( °C)
Dampfdruck (bei 20°C) : N.B. hPa
Dampfdruck (bei 50°C) : N.B. hPa
Relative Dichte (bei 20°C) : 1.22/1.24
Wasserlöslichkeit : Mit Wasser mischbar
Löslich in : N.B.
Relative Dampfdichte : N.B.
Viskosität (bei 20°C) : 0.02 Pa.s
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser : N.B.
Verdampfungsgeschwindigkeit
i.V.z. Butylacetat : N.B.
i.V.z. Ether : N.B.
9.3 Weitere Daten:
Schmelzpunkt/Schmelzbereich : N.B. °C
Selbstentzündungstemperatur : 555 °C
g/m3
Sättigungskonzentration : N.B.
10. Stabilität und Reaktivität
10.1 Zu vermeidende Bedingungen/chemische Reaktionen:
- Stabil unter Normalbedingungen
10.2 Zu vermeidende Stoffe:
- Fernhalten von: Wärmequellen
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
- Bei Brand: Bildung giftiger und ätzender Gase/Dämpfe z.B.: nitrose Gase,
Schwefeloxid, Wasserstoffchlorid, Kohlenmonoxid - Kohlendioxid
Ausdruckdatum : 02-2004 4/8
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11. Angaben zur Toxikologie
11.1 Akute Toxizität:
Cyazofamid 25 SC
LD50 Oral Ratte : > 2000 mg/kg
LD50 Dermal Ratte : > 2440 mg/kg
LD50 Dermal Kaninchen : > 1.64 mg/l/4 Stdn (maximal erreichbare
durchschnittliche Konzentration)
11.2 Chronische Toxizität:
Cyazofamid 25 SC
EG-Karc. Kat. : nicht aufgelistet
EG-Muta. Kat. : nicht aufgelistet
EG-Repr. Kat. : nicht aufgelistet
Krebserzeugend (TLV) : nicht aufgelistet
Krebserzeugend (MAC) : nicht aufgelistet
Krebserzeugend (VME) : nicht aufgelistet
Krebserzeugend (GWBB) : nicht aufgelistet
Krebserzeugend (MAK) : nicht aufgelistet
Keimzellmutagen (MAK) : nicht aufgelistet
Schwangerschaft (MAK) : nicht aufgelistet
IARC-Klassifizierung : nicht aufgelistet
11.3 Expositionswege: Verschlucken, Einatmen, Augen und Haut
11.4 Akute Effekte/Symptome:
- Schadwirkungen unwahrscheinlich
11.5 Chronische Effekte:
- Keine Auflistung in Karzinogenitätsklasse (IARC,EG,TLV,MAK)
- Keine Auflistung in Mutagenitätsklasse (EG,MAK)
- Nicht als reproduktionsgiftig eingestuft (EG)
- Schadwirkungen unwahrscheinlich
Ausdruckdatum : 02-2004 5/8
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12. Angaben zur Ökologie
12.1 Ökotoxizität:
Cyazofamid 25 SC:
- LC50 (96 Stdn) : >100 mg/l (SALMO GAIRDNERI/ONCORHYNCHUS MYKISS)
- EC50 (48 Stdn) : 21 mg/l (DAPHNIA MAGNA)
- EC50 (72 Stdn) : > 66.2 mg/l (SCENEDESMUS SUBSPICATUS) (> 1.39 mg a.i./l)
12.2 Mobilität:
- Flüchtige organische Verbindungen (FOV): 0 %
- Mit Wasser mischbar
Zu sonstigen physikalisch-chemischen Eigenschaften siehe Punkt 9
12.3 Persistenz und Abbaubarkeit:
- Biodegradierung BOD5 : N.B. % ThOD
- Wasser : Leicht biologisch abbaubar im Wasser
- Boden : T ½: 9.9 (Cyazofamid) Tage
12.4 Bioakkumulationspotenzial:
- log Pow : 3.2 (Cyazofamid)
- BCF : 286 (SALMO GAIRDNERI/ONCORHYNCHUS MYKISS) (Cyazofamid)
- Mäßig bioakkumulierbar
12.5 Andere schädliche Wirkungen:
- WGK :1 (Einstufung auf Komponentenbasis nach
Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS)
vom 17. Mai 1999)
- Effekt auf die Ozonschicht : Nicht gefährlich für die
Ozonschicht (1999/45/EG)
- Treibhauseffekt : Keine Daten vorhanden
- Effekt auf die Abwasserklärung : Keine Daten vorhanden
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1 Abfallvorschriften:
- Abfallcode (91/689/EWG, Entscheidung 2001/118/EG der Kommission, Amtsbl.
L47 vom 16/2/2001): 02 01 08* (Abfälle von Chemikalien für die
Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten)
- Abfallstoffcode (Flandern): 013, 035
- Gefährlicher Abfall (91/689/EWG)
13.2 Entsorgungshinweise:
- Nach Verbrennungsofen für chlorhaltige Abfälle abführen
13.3 Verpackung:
- Abfallcode Behälter (91/689/EWG, Entscheidung 2001/118/EG der Kommission,
Amtsbl. L47 vom 16/2/2001): 15 01 10* (Verpackungen, die Rückstände
gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt
sind)
13.4 Entsorgung verschmutzter Gebinde:
- Behälter vollständig entleeren
- Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen
- Empfohlene Reinigung: Reinigung durch Wiederverwerter oder Fachbetrieb
Ausdruckdatum : 02-2004 6/8
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14. Angaben zum Transport
90
3082
14.1 Einstufung des Stoffes nach UNO-Empfehlungen
UN-Nummer : 3082
KLASSE :9
SUB RISKS :-
VERPACKUNGSGRUPPE : III
PROPER SHIPPING NAME :
UN 3082, Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Cyazofamid)
14.2 ADR (Straßenverkehr)
KLASSE : 9
VERPACKUNGSGRUPPE : III
KENNZEICHNUNGSCODE :
GEFAHRZETTEL AUF TANKS : 9
GEFAHRZETTEL AUF VERSANDSTÜCKEN : 9
14.3 RID (Eisenbahntransport)
KLASSE : 9
VERPACKUNGSGRUPPE : III
KENNZEICHNUNGSCODE :
GEFAHRZETTEL AUF TANKS : 9
GEFAHRZETTEL AUF VERSANDSTÜCKEN : 9
14.4 ADNR (Binnenschiffahrt)
KLASSE : 9
VERPACKUNGSGRUPPE : III
KENNZEICHNUNGSCODE :
GEFAHRZETTEL AUF TANKS : 9
GEFAHRZETTEL AUF VERSANDSTÜCKEN : 9
14.5 IMDG (Seeschiffahrt)
KLASSE : 9
SUB RISKS : -
VERPACKUNGSGRUPPE : -
MFAG : -
EMS : F-A, S-F
MARINE POLLUTANT : P
14.6 ICAO (Luftverkehr)
KLASSE : 9
SUB RISKS : -
VERPACKUNGSGRUPPE : III
VERPAKKUNGSINSTRUKTION PASSENGER AIRCRAFT : 914/Y914
VERPACKUNGSINSTRUKTION CARGO AIRCRAFT : 914
14.7 Besondere Vorsichtsmaßnahmen bezüglich des : Keine
Transports
14.8 Limited quantities (LQ) :
Wenn die Stoffe und ihre Verpackungen die Bedingungen zur Beförderung nach
Abschnitt 3.4 des ADR/RID/ADNR erfüllen, dann gilten nur die folgenden
Vorschriften:
jedes Versandstück ist zu versehen mit einem Quadrat mit der folgenden
Aufschrift:
- 'UN 3082'
oder, wenn verschiedene Güter mit unterschiedlichen Kennzeichnungsnummern in
ein und demselben Versandstück verpackt werden:
- die Buchstaben 'LQ'
Ausdruckdatum : 02-2004 7/8
MILDICUT
15. Vorschriften
15.1 Kennzeichnung gemäß Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG
R52/53 : Schädlich für Wasserorganismen; kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben
S61 : Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen
einholen/ Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
15.2 Nationale Vorschriften:
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
- Schwangerschaft (MAK): -
Explosionsgruppe (DIN) : N.B.
Technische Anleitung (TA) Luft : N.B.
Wassergefährdungsklasse (WGK) :1
(Einstufung auf Komponentenbasis nach
Verwaltungsvorschrift wassergefährdender
Stoffe (VwVwS) vom 17. Mai 1999)
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
- Berufsgenossenschaftliche Grundsätze beachten
16. Weitere Angaben
Die in diesem Datensicherheitsblatt enthaltenen Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen
erstellt worden und basieren auf dem Wissenstand zur Zeit der Veröffentlichung. Die enthaltenen
Informationen sind zur Orientierung für eine sichere Handhabung, Verwendung, Verarbeitung, Lagerung,
Transport, Entsorgung und im Falle von Verschüttungen bestimmt. Sie sind nicht als Garantie oder
Qualitätsbeschreibung anzusehen. Die Informationen beziehen sich nur auf dieses bestimmte Produkt und
nicht auf solche Stoffe, die in Kombination mit irgendwelchen anderen Stoffen oder Verfahren verwendet
werden, wenn nicht anders im Text vermerkt ist.
N.A. = NICHT ANWENDBAR
N.B. = NICHT BESTIMMT
(*) = SELBSTEINSTUFUNG (NFPA)
Expositionsbegrenzung:
TLV : Threshold Limit Value - ACGIH USA 2003
OES : Occupational Exposure Standards - Großbritannien 2003
MEL : Maximum Exposure Limits - Großbritannien 2003
MAK : Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen - Deutschland 2002
TRK: Technische Richtkonzentrationen - Deutschland 2002
MAC : Maximale aanvaarde concentratie - die Niederlande 2003
VME : Valeurs limites de Moyenne d’Exposition - Frankreich 1999
VLE : Valeurs limites d’Exposition à court terme - Frankreich 1999
GWBB: Grenswaarde beroepsmatige blootstelling - Belgien 2002
GWK : Grenswaarde kortstondige blootstelling - Belgien 2002
EG : Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten - Richtlinie 2000/39/EG
Vollständiger Wortlaut aller unter Punkt 2 aufgeführten R-Sätze:
R50/53 : Sehr giftig für Wasserorganismen; kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben
Ausdruckdatum : 02-2004 8/8
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